Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn Sie planen, die Wohnungen IhresMehrfamilienhauses einzeln zu veräussern oder eine Wohnung innerhalbIhres Wohnhauses auf Ihre Kinder zu übertragen, oder ein gewerblichgenutztes Gebäude oder Geschäftshaus in einzelne Bereiche aufteilen, umdiese einzeln zu verkaufen - dann benötigen Sie eineAbgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan nach demWohnungseigentumsgesetz, um Sondereigentum (bei Wohnungen) undTeileigentum (bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden wie z. B.Läden, Büros oder Garagen) bilden zu können.Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan werden von derzuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellt. DieAbgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die Wohnung undsonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Der Aufteilungsplan ist einevon der Bauaufsichtsbehörde geprüfte Bauzeichnung, aus der dieAufteilung des Gebäudes sowie Lage und Grösse der im Sondereigentum undder im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäude ersichtlich ist.Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der dazugehörigeAufteilungsplan bilden die Grundlage für eine vom Notar zu erstellendenotarielle Teilungserklärung. Mit dieser Erklärung kann beimzuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts die Anlegung von Wohnungs-oder Teileigentumsgrundbüchern beantragt werden. Anträge sindschriftlich zu stellen. Sie können vom Eigentümer oder von einem Notarbei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit einer Wohnung sind nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz): 1. Bauliche Trennung durch Wände und Decken von anderen benachbarten Wohnungen und Räumen. 2. Die Wohneinheit muss über einen eigenen Zugang über ein Treppenhaus(Wohnungseingangstüre) oder direkt ins Freie (Haustüre) verfügen. 3. Mindestens Küche oder auch Kochnische sind Bestandteil der Wohnung. 4. Bad und ein WC sind Bestandteil der Wohnung (auch in einem Raum gemeinsam). Ausserdem können auch ausserhalb der Wohnungen liegende Räume (Keller-und Speicherräume, dauerhaft markierte Stellplätze für PKW in Garagenoder im Freien) Teil von abgeschlossenen Wohnungen sein. |