Teilungsgenehmigung
Bauherren, die im Zusammenhang mit ihremBauvorhaben ein Grundstück teilen wollen, benötigen dafür eineGenehmigung nach § 19 des Baugesetzbuchs (BauGB), wenn dies durch dieGemeindesatzung bestimmt wird. Die Genehmigung erteilt die Gemeinde.Genehmigungsfrist ist 1 Monat, zuzüglich einer etwaigenVerlängerungsfrist von bis zu 3 Monaten. Wird die Teilungsgenehmigungnicht innerhalb der geltenden Frist abgelehnt, gilt sie als erteilt(sogenannte fiktive Teilungsgenehmigung). Die Genehmigung wird versagt,wenn die Teilung oder die mit ihr bezweckte Nutzung den Festsetzungendes gültigen Bebauungsplans widerspricht.
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