U mbauter Raum (Kubatur)

Der umbaute Raum wird in der DIN 277 definiert.Er ist in m3 anzugeben. Unterschieden wird dabei zwischen vollanzurechnenden Räumen (der wesentliche Teil des Baukörpers), mit einemDrittel anzurechnenden Räumen (z.B. nicht ausgebautes Dachgeschoss) undBauteile die nicht erfasst werden (z.B. Freitreppen mit mehr als dreiStufen, Brüstungen von Balkonen und begehbaren Dachflächen usw. Derumbaute Raum spielt auch heute noch eine Rolle im Sachwertverfahren zurErmittlung des Verkehrswertes, obwohl andere Bezugsgrundlagen (z.B.Normalherstellungskosten 95) in den Vordergrund treten. In der neuestenFassung der DIN 277 wird der Begriff des umbauten Raumes nicht mehrverwendet, sondern durch den Begriff des Bruttorauminhaltes (BRI)ersetzt.

Normalherstellungskosten 95 (Immobilienbewertung):
Die Normalherstellungskosten 95 sind Berechnungsgrundlage bei derErmittlung des Sachwertes eines Gebäudes auf der Bezugsbasis 1995. Siesollen die Berechnungsgrundlage der Baukosten des Jahres 1913, dasvielfach als Basisjahr für die indizierte Baukostenentwicklungherangezogen wurde, ersetzen. Es handelt sich um ein Tabellenwerk mit95 Gebäudetypen, wobei nach Objektart, Baualtersgruppe und Bauweise,Ausstattungsstandard usw. differenziert wird. Verbunden mit dieserNeueinführung ist eine „Systemänderung“. Während die bisherigenBaukostentabellenwerke auf den umbauten Raum abstellten, beziehen sichdie Normalherstellungskosten auf die Brutto-Grundfläche (BGF) DIN 277in der Fassung von 1987. Diese ist gegenüber dem Bruttorauminhalt(BRI), dessen Kosten ebenfalls angegeben werden, „vorzugsweise“ alsBerechnungsgrundlage heranzuziehen.