Kapitallebensversicherung

Lebensversicherung, die nicht nur derTodesfallabsicherung, sondern auch der Geldanlage dient. DerVersicherer ist sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall desVersicherungsnehmers zur Leistung verpflichtet. Die Versicherung zahltgrundsätzlich die vereinbarte Versicherungssumme plusÜberschussbeteiligung, die sich aus Zins-, Risiko- undKostenüberschüssen zusammensetzt. Der Gesamtbetrag heißtAblaufleistung. Die Abschlusskosten werden bei normalen Tarifen durchdie ersten Beiträge getilgt. Sie dürfen 4% der während der Laufzeit desVertrages zu leistenden Beiträge nicht übersteigen. DieKapital-Lebensversicherung kann zur Rückzahlung eines Baudarlehenseingesetzt werden. Dabei tritt der Darlehensnehmer die Ansprüche ausder Kapital-Police an seinen Geldgeber ab. Die Baufinanzierung miteiner Kapitallebensversicherung ist in aller Regel allein beim Erwerbvon Mietobjekten sinnvoll, da nur hier die Schuldzinsen alsWerbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtungsteuermindernd geltend gemacht werden können. Wichtig: Im Rahmen einerSteuerreform könnten Kapital-Policen, die zur Absicherung einerImmobilienfinanzierung dienen, ihr „Steuerprivileg“ verlieren. Dasbedeutet, dass die in der Ablaufleistung enthaltenen Kapitalerträgesteuerpflichtig werden könnten.