Verwalter

Der Verwalter ist für die Verwaltung einerWohneigentumsgemeinschaft gesetzlich zwingend vorgeschrieben. DerVerwalter hat weitreichende Kompetenzen, die ihm die Wohnungseigentümernicht einschränken oder gar nehmen können. Er setzt dieEigentümerbeschlüsse sowie die Hausordnung durch und sorgt für dieInstandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Darüber hinaus erstellt erden Wirtschaftsplan und ist für die Jahresabrechnung verantwortlich. Erkann höchstens für 5 Jahre durch Eigentümerbeschluss bestellt werden.Eine wiederholte Bestellung ist möglich. Er wird durchMehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung bestellt. DieserBeschluss darf frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeiterfolgen. Die Erstbestellung des Verwalters bei neuerrichtetenWohnanlagen erfolgt i.d.R. durch den Bauträger in derTeilungserklärung. I.d.R. wird der Verwalter nicht unentgeltlich,sondern gegen Vergütung tätig. Die Höhe des Entgelts ist sehrunterschiedlich und richtet sich nach den Gegebenheiten der Wohnanlageund den regionalen Marktverhältnissen.