Vorfälligkeitsentschädigung oder /-zinsen

Wenn man ein Hypothekendarlehen mit festerZinsbindung vor Ablauf des Vertrages kündigen möchte, muss man der Bankdie entgangenen Einnahmen ersetzen - die sogenannteVorfälligkeitsentschädigung muss gezahlt werden. Auf eine vorzeitigeKündigung braucht die Bank aber nur in bestimmten Fällen eingehen.Diese sind z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder die Veräußerung derImmobilie. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss aufGrundlage der Rendite von Hypothekenpfandbriefen angesetzt werden.

Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt auch dann an, wenn man z.B.einenVertrag über ein Hypothekendarlehen abgeschlossen hat, aber dasDarlehen nicht in Anspruch nimmt. Denkbar ist dies z.B.in Fällen, woder Kaufvertrag für ein Haus nicht zum Abschluss gekommen ist.

Lassen Sie Ihren Vertrag von neutralen Dritten überprüfen, denn dieBanken verrechnen sich häufig und stehen dem Thema nicht immerunbedingt aufgeschlossen gegenüber. Verbraucherzentralen, Finanzplanerund Rechtsanwälte bieten ihre Dienste gegen Gebühr an, z.T. erfolgteine Vorprüfung sogar kostenlos.

Inzwischen sind auch Zinsfestschreibungszeiten von 15 und 20 Jahrenmöglich die Sie nach Ablauf von 10 Jahren jederzeit kündigen können,ohne Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Während in derVergangenheit nur Zinsbindungen von bis zu 10 Jahren möglich waren,bieten immer mehr Kreditgeber auch längere Zinsbindungsfristen von biszu 20 Jahren an. Das besondere daran ist, dass Ihnen nach 10 Jahren eingesetzliches Kündigungsrecht (nach §609a BGB) zusteht. D.h. nach Ablaufvon 10 Jahren haben Sie jederzeit das Recht, unter Einhaltung einerFrist von 6 Monaten Kündigungen bzw. Teilkündigungen des Darlehensvorzunehmen. Die Kreditgeber dürfen Ihnen hierbei keineVorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.