Wohngeld

1. Staatliche Unterstützung, die vor allem sozialschwache Mieter erhalten. Allerdings bekommen auch Eigentümerselbstgenutzter Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld.
2. Anderer Begriff für "Hausgeld". Mit dem Wohngeld (Hausgeld) werdendie Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten derInstandhaltung, Instandsetzung der Verwaltung sowie desgemeinschaftlichen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums bezahlt. DieHöhe der regelmäßigen Vorauszahlung richtet sich grundsätzlich nach demVerhältnis des Miteigentumsanteils. Es können jedoch andereVerteilungsschlüssel in der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden.