Instandhaltungsrücklage
Rücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft fürdie Finanzierung von grösseren Instandsetzungsmassnahmen, die zu einemspäteren Zeitpunkt notwendig werden können. Zur ordnungsgemässenVerwaltung gem. WEG (Wohnungseigentumsgesetz) gehört die Ansammlungeiner angemessenen Instandhaltungsrücklage, was jederWohnungseigentümer verlangen kann.
|