Baumschutzsatzung Stadt Mainz

"Darf ich den/die Bäume fällen oder nicht?" -Eine oft gestellte Frage, gerade beim Erwerb von Gebrauchtimmobilien,deren Gartenbewuchs im Laufe der Jahre stark in die Höhe gewachsen ist.Ein wesentlicher Grund für eine geplante Fällung ist der durch dieBäume bedingte Schatten. Bisweilen können auch Allergien ein Grund fürdie Entfernung von Bäumen sein. Es fällt die notwendige Pflege(Blüten/Früchte/Blätter) schwer oder einfach lästig, Nachbars Gartenist "mitbetroffen" oder der Bewuchs wird einfach zu raumgreifend undverringert die nutzbare Fläche des Gartens.

Wichtig: Um sich vor dem Fällen von Bäumen zu versichern, sollten Siezunächst wissen, wie die entsprechende Verordnung dazu besagt.

Ab 2003 ist die neue Baumschutzsatzung in Kraft getreten. Vonnun an werden Bäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimetern (früher 60cm) unter den Schutz einer Rechtsverordnung gestellt.

Ein Stammumfang von 80 cm bedeutet einen Durchmesser von 25,5 cm (gemessen 1 Meter über dem Boden).

Die Frage, ob Sie einen Baum fällen dürfen oder nicht, ist nicht soeinfach zu beantworten: So fällt beispielsweise die Pappel nicht unterdie Rechtsverodnung - allerdings wiederum mit Ausnahme derSchwarzpappel.

Unter gewissen Umständen darf man auch Bäume mit einem Stammumfang vonmehr als 80 cm fällen - vorausgesetzt man kennt die richtigenArgumente.

Hier lesen Sie die

Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz