Was ist ein Darlehen?
Ein Immobiliendarlehen - auchHypothekendarlehen-/Baufinanzierungsdarlehen genannt - ist ein Kredit,der durch eine Grundschuld an einer Immobilie abgesichert wird.Immobiliendarlehen können vielseitig eingesetzt werden: zum Kauf oderNeubau einer Immobilie, zum Umbau- oder Sanierung von Ein- undMehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Mietshäusern und gewerblichgenutzten Gebäuden, zur Umschuldung oder auch für andere Zwecke (z.B.Erbauszahlungen).
Immobiliendarlehen sind in der Regel langfristige Darlehen. DerVorteil: Die Rückzahlung verteilt sich auf einen langen Zeitraum, dieBelastung wird so verträglich. Wer Geld oder andere vertretbare Sachen als Darlehen empfangen hat, istverpflichtet, dem „Darleiher“ das Empfangene in Sachen gleicher Art,Güte und Menge zurückzuerstatten. So lautet die gesetzliche Definition(§ 607 BGB) des Begriffes. Das Gesetz sieht eine jährlichenachschüssige Zinszahlung vor. Das Kündigungsrecht des Schuldners kannnicht ausgeschlossen oder – gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen –erschwert werden. Kündigen kann der Schuldner ein Darlehen mitvariablem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist.Ist eine Zinsbindung für eine bestimmte Frist vereinbart, kann derSchuldner das Darlehen unter Einhaltung einer Monatsfrist zum Ablaufder Zinsbindung kündigen. Wer kein Recht auf Sondertilgung ausdrücklichim Darlehensvertrag vereinbart hat, kann ein Festzinsdarlehen auf jedenFall nach zehn Jahren kündigen, auch wenn ein Festzins für mehr alszehn Jahre vereinbart worden ist. Bei einer Zinsbindung von 15 Jahrenkönnen also nach dem 10. Jahr jederzeit mit Dreimonatsfrist beliebigeTeile des Kredits zurückgezahlt oder sogar der gesamte Darlehensbetraggekündigt und getilgt werden. Liegt die Zinsbindungsdauer unter 10Jahren, ist das Darlehen jeweils zum Ablauf der Zinsbindungsdauer unterEinhaltung einer Monatsfrist kündbar. Für den Fall, dass derDarlehensschuldner sich vorzeitig aus dem Darlehensvertrag lösen will,berechnen Kreditinstitute eine Vorfälligkeitsentschädigung, die dieDifferenz zwischen dem entgangenen Zins für das Darlehen und den Zinsenausgleicht, die sie aktuell bei Anlage der Darlehenssumme inPfandbriefen, Kommunalobligationen oder sonstigen Anleihen öffentlichrechtlicher Schuldner erzielen würden. Da die Renditen von Pfandbriefenund öffentlichen Anleihen oft nicht übereinstimmen, muss die Bank nacheiner neueren Entscheidung des BHG (7.11.2000) den für denDarlehensnehmer günstigeren Wiederanlagesatz der Schadensberechnungzugrunde legen. Das gleiche gilt für die „Nichtabnahmeentschädigung”,wenn ein von der Bank geschuldetes Hypothekendarlehen vomDarlehensnehmer nicht abgenommen wird. Die genauen Vereinbarungenzwischen Darlehensnehmer und -geber werden in einem Darlehensvertragfestgelegt. |