Finanzierungen mit einer Lebens- oder Rentenversicherung
Hier fallen für Sie nur die Zinsen für dasDarlehen an. An Stelle einer laufenden Tilgung zahlen Sie Beiträge ineine neu abzuschliessende oder bereits bestehende Lebens- oderRentenversicherung ein, die an die Bank abgetreten oder verpfändetwird. Am Ende der Darlehenslaufzeit wird das Darlehen aus derAblaufleistung (Gesamtkapital) der Lebens- oder Rentenversicherunggetilgt. Die Gesamtfinanzierungsdauer wird somit durch die Laufzeit derLebens- oder Rentenversicherung bestimmt und so für Sie planbar. Diebei Vertragsabschluss prognostizierte Ablaufleistung (Gesamtkapital)muss mindestens dem Darlehensbetrag entsprechen. Ob die Ablaufleistungjedoch bei Fälligkeit der Lebens- oder Rentenversicherung zurvollständigen Tilgung des Darlehens ausreicht, kann nicht mitSicherheit vorausgesagt werden. Denn die Höhe der künftigenÜberschussbeteiligung wird Ihnen der Versicherungsvertragspartner nichtgarantieren können.
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