Darlehenssicherung

Ein Darlehen wird regelmäßig durch eineGrundschuld abgesichert. Die Grundschuld ist abstrakt. Deshalb mussdurch eine Zweckbestimmungserklärung des Schuldners klar gestelltwerden, dass die Grundschuld der Sicherung dieses bestimmten Darlehensund der sich daraus ergebenden Zinsforderungen dient. Zusatzsicherungenkönnen insbesondere dann erforderlich sein, wenn die Beleihungsgrenzedes beliehenen Objektes überschritten wird. Hier bieten sich an:Bürgschaften von Banken, Arbeitgebern, Abtretung von Ansprüchen ausKapital- und Risikolebensversicherungen sowie Bausparverträgen undschließlich die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.