Beleihungswert
Als Sicherheit für die Vergabe einesImmobilien-Darlehens dient das zu finanzierende Grundstück. Diemaximale Kredithöhe richtet sich nach dem Beleihungswert und derBeleihungsgrenze des Objekts. Der Beleihungswert ist nach §12 desHypothekenbankgesetzes ein Wert, der den „Verkaufswert“ nichtübersteigen darf und bei dem nur die dauernden Eigenschaften desGrundstücks und der Ertrag berücksichtigt werden dürfen, welches dasGrundstück bei „ordnungsgemäßer Wirtschaft“ (Bewirtschaftung)nachhaltig gewähren. Den Beleihungswert stellt ein Sachverständigerfest. Die Höhe beträgt in der Regel 70% bis 90 % des Preises, der fürein Objekt zu erzielen ist. Der Beleihungswert ist Ausgangswert für dieBeleihungsgrenze. Diese liegt beim Realkredit bei 3/5 (=60%) desBeleihungswertes. Bei Bauspardarlehen, deren dingliche Absicherungüblicherweise nachrangig erfolgt, liegt die Beleihungsgrenze bei 80%des Beleihungswertes. Die Versicherungsgesellschaften lehnen sich beider Beleihung an die Beleihungsgrundsätze der Realkreditinstitute an.Darlehen von Realkreditinstituten, die die Beleihungsgrenzeüberschreiten, sind keine Realkredite, sondern „gedeckte“Personenkredite. Bei ihnen spielt die Bonitätsprüfung desDarlehensnehmers eine besondere Rolle.
Beleihungsunterlagen: Für seine Entscheidung über die Beleihung und deren Höhe benötigt derKreditgeber verschiedene Unterlagen vom Kreditnehmer. Dies sind u.a.Grundbuchauszug, amtlicher Lageplan, Kaufvertrag, Fotos vom Objekt,Gesamtkostenaufstellung, bautechnische Unterlagen (Bau- und Lagepläne,Baubeschreibung), Flurkarte, Gebäude- und Feuerversicherungsnachweis,Grenz- und Erschließungsbescheinigung. |