Verkehrswert (Marktwert)

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt,der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr amGrundstücksmarkt im Falle eines Verkaufes am Bewertungsstichtag zuerzielen wäre. Dabei sind rechtliche Gegebenheiten (Beispiel:Wegerecht) tatsächliche Eigenschaften (Beispiel: Entwicklungszustanddes Grundstücks: erschlossen oder nicht erschlossen) sowie die sonstigeBeschaffenheit (Beispiel: großer Reparaturstau) zu berücksichtigen.Außer Betracht bleiben persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, diedas Marktgeschehen beeinflussen könnten. Dies ergibt sich aus derVerkehrswertdefinition des §194 Baugesetzbuch. Denkbar ist, dass fürden Wertermittlungsstichtag ein anderer als der zu diesem Tagtatsächlich gegebene Zustand des Grundstücks zu unterstellen ist.Beispiel: Bewertung eines erst nach dem Bewertungsstichtag auf demGrundstück zu verwirklichenden Projektes. Den Verkehrswert stellen„Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebautenGrundstücken“ fest. Auch der Gutachterausschuss kann hierzu beauftragtwerden. Die Anlässe hierfür können vielfältig sein:Vermögensauseinandersetzungen zwischen Erben oder Eheleuten beiEhescheidung, Zwangsversteigerungen, Überprüfung von finanzamtlichenWertfestsetzungen, Beleihungen usw. Zu unterscheiden ist hinsichtlichder Adressaten für solche Bewertungen zwischen Gerichtsgutachten undPrivatgutachten.