Bauerwartungsland
Flächen, die zwar im Flächennutzungsplan einerGemeinde als Bauflächen ausgewiesen sind, aber erst zu einem späterenZeitpunkt von den Gemeindevertretern zur Bebauung freigegeben werdenkönnen. Im Gegensatz zum Bauland können Bauherren ihr Vorhaben aufeinem solchen Grundstück vorerst nicht verwirklichen.
|