Baugenehmigung
Da Baurecht in puncto Baugenehmigung Ländersacheist, fallen die Verfahren je nach Bundesland unterschiedlich aus. FürEin- und Zweifamilienhäuser, die in einem erschlossenen Baugebiet mitBebauungsplan liegen, bieten die meisten Länder ein vereinfachtesVerfahren an. Der Bauherr muss dabei lediglich anzeigen, dass er bauenwill und sich dabei an geltende Vorschriften und Baunormen hält(sogenanntes Anzeige-Verfahren). Darüber hinaus muss er ebenso wie beimalten Baugenehmigungsverfahren die üblichen Unterlagen wieKurzbeschreibung der Baumassnahme mit Übersichtsplan und Lageplan usw.einreichen. Erhebt die Behörde gegen sein Vorhaben innerhalb dergeltenden Fristen (zwischen zwei und zwölf Wochen) keinen Einspruch,kann er mit dem ersten Spatenstich beginnen.
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