Beschlussfähigkeit

Im Rahmen ihrer Privatautonomie könnenWohnungseigentümer mit Beschlüssen über die Verwaltung desgemeinschaftlichen Eigentums ihre Angelegenheiten selbst regeln. DerRegelfall ist die Mehrheitsbeschlussfassung in einerWohnungseigentümerversammlung. Damit eine Versammlung gemässWohnungseigentümergesetz (WEG) beschlussfähig ist, müssen dieerschienenen, stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfteder Miteigentumsanteile vertreten, berechnet nach den im Grundbucheingetragenen Anteilen (§ 25 WEG). Die Gemeinschaftsordnung kann etwasanderes vorsehen.




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