Besenrein

Wenn nichts anderes vertraglich zwischenVermieter und Mieter vereinbart wurde, ist "besenrein" der Zustandeiner Mietwohnung oder eines Hauses, für den der Mieter bei seinemAuszug zu sorgen hat. Besenrein bedeutet, dass der Mieter beim Auszugnur den groben Schmutz und Umzugsreste beseitigen muß. Zu mehr ist ernicht verpflichtet. Diese Formulierung wird auch häufig inKaufverträgen verwendet.




  Zurück zur Begriffsübersicht