Besitz

Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft übereine Sache - beweglich wie unbeweglich. So besitzt der Mieter diegemietete Wohnung. Der Wohnungseigentümer dagegen hat die alleinigeRechtsstellung über das Wohl und Wehe der Sache (z.B. Abriß, Verkaufoder Vermietung) zu entscheiden. Im Kaufvertrag bedeutet derBesitzübergang die Schlüsselübergabe und damit die Verfügungsgewaltüber die Immobilie.