Bestandsschutz

Bestandsschutz sichert Objekte, die zu einer Zeitgenehmigt wurden, bei denen eine heutige Baugenehmigung in gleicherForm fraglich ist.

Das hindert keineswegs daran, Gebäude teilweise oder ganz abzureissen(eine Abrissgenehmigung natürlich vorausgesetzt). Es kann danach nursein, dass keine entsprechende Genehmigung für einen Neubau erteiltwird. Es ist auch möglich, dass teilweise abgerissene Gebäudeflächennicht mehr bebaut werden dürfen.

Nehmen wir ein Beispiel:
Ein Haus ist auf Grenzbebauung gebaut. Das Haus ist in dieser Formdurch Bestandsschutz unantastbar. Wenn dieses Haus nun komplettabgerissen wird, ist der Bestandsschutz erloschen. Es könnte dann sein,dass bei einer neuen Baugenehmigung 3 Meter Grenzabstand eingehaltenwerden müssten.

Daher lässt man oft die Grundmauern stehen. Es handelt sich dann umeine Umbaumassnahme (mit Bestandsschutz) und nicht um einen Neubau.

Bestandsschutz gilt für Gebäude in entsprechender Bauweise (z.B. Holzoder Massivbau), Gebäudehöhe und entsprechender Fläche. Auch vorhandeneFenster, z.B. Richtung Nachbargrundstück fallen unter denBestandsschutz. Wenn man also grösser, höher oder anstelle einesHolzgebäudes ein Massivgebäude errichten möchte, so ist derBestandsschutz erloschen. Man müsste eine Baugenehmigung für einenNeubau beantragen.

Tipp: Bevor Sie Hand an ein Gebäude mit Bestandsschutz anlegen - erkundigen Sie sich unbedingt vorher beim Bauamt!