Beurkundung
Immobilienkaufverträge müssenzwingend notariell beurkundet werden, andernfalls sind Sie nichtig,d.h. von vornherein ungültig.
Procedere: Beide Parteien, Käufer und Verkäufer, sollten vor demBeurkundungstermin einen Kaufvertragsentwurf enthalten (beim Kauf vongewerblich tätigen, wie z.B. Bauträgern ist dieses gesetzlichvorgeschrieben) um den Kaufvertragsentwurf eingehend studieren undprüfen zu können. Beide Parteien haben die Möglichkeit, sich überInhalt und -für den Laien möglicherweise unverständliche- juristischeFormulierungen noch vor der Beurkundung durch das Notariat aufklären zulassen. Zum Beurkundungstermin ist es zwingend notwendig, den Personalausweismitzubringen - seitdenn Verkäufer oder Käufer sind dem Notar von derPerson bekannt. Der Notar verliest den kompletten Wortlaut desKaufvertrages - beide Parteien, Verkäufer und Käufer, haben jederzeitdie Möglichkeit, Zwischenfragen an den Notar zu richten. Inbeiderseitigem Einvernehmen (Verkäufer und Käufer) ist es auch währendder Beurkundung noch möglich, Änderungen des Vertrages zu bestimmen.Der Notar vermerkt diese Vertragsänderungen handschriftlich. Handelt es sich bei dem Kauf um eine Wohneinheit, die nach WEG geteiltist (üblich bei Eigentumswohnungen, möglich bei Reihen- oderDoppelhäusern), dann sollten Sie die Teilungserklärung vor demBeurkundungstermin prüfen - denn diese verliest der Notar bei derBeurkundung nicht, sie treten durch Unterzeichnung des Kaufvertrages indiese Teilungserklärung ein. Anmerkung: Ändern können Sie dieTeilungserklärung nicht, da dieses nur im Einvernehmen mit allenMiteigentümern geschehen kann. Voraussetzung für die Beurkundung undden Kauf der Immobilie ist jedoch, dass Sie die Tteilungserklärungakzeptieren. Erfahrungsgemäss dauert eine notarielle Beurkundung zwischen 30 Minuten und einer Stunde, je nach Vertragsgegenstand. |