Denkmalschutz
Aus der Sicht von Anlegern sind denkmalgeschützteImmobilien eine lukrative Angelegenheit: Wer in den Erhalt einesamtlich anerkannten Denkmals investiert, kann von diesen Kosten wiefolgt von der Steuer absetzen: Bis zu 9 % im Jahr der Herstellung undin den 7 folgenden Jahren und in den dann folgenden 4 Jahren jeweilsbis zu 7 % - der Herstellungskosten für Baumassnahmen, die nach Art undUmfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seinersinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Dabei gilt die Vergünstigung sowohl für Vermieter wie auch fürImmobilienerwerber, die ihr "neues altes" Haus selbst nutzen. GutVerdienende können sich oftmals mehr als ein Drittel ihrerEinstiegskosten vom Fiskus zurückholen. Man sollte sich aber nicht von der Steuerersparnis blenden lassen. EinKauf macht nur Sinn, wenn alles stimmt: z.B. der Preis, die Lage, derZustand. Hier gilt es sorgsam auszuloten, wie umfangreich dieSanierungsarbeiten werden. Von Seiten des Finanzamtes gibt es drei Grundsätze, die erfüllt werden müssen: 1. Zunächst müssen alle Baumaßnahmen vor Beginn mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. 2. Nach Ende der Bauarbeiten muss wiederum die Behörde alle Arbeiten und deren Kosten bescheinigen. 3. Alle Investitionen müssen dem Erhalt des Gebäudes dienen und sie dürfen erst nach dem Kauf anfallen. |