Eigenbedarf

Um als Vermieter Eigenbedarf an einer vermietetenWohnung geltend zu machen, bedarf es eines berechtigten Interesses. Dasliegt i.d.R. dann vor, wenn er die Wohnung für sich oder seineFamilienangehörigen benötigt. Kein Fall von Eigenbedarf liegt vor, wennder Verkäufer einer Immobilie dem Mieter kündigt, weil derKaufinteressent diese nur kauft, wenn die Wohnung leer ist. WirdEigenbedarf nur vorgetäuscht, macht sich der Vermieter dem gekündigtenMieter gegenüber schadensersatzpflichtig.