Eigentumswohnung

nennt man eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes,an dem Wohnungseigentum gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG)begründetworden ist. Das Wohnungseigentum setzt sich immer aus demSondereigentum an der Wohnung und einem Miteigentumsanteil amgemeinschaftlichen Eigentum zusammen. Nicht zu Wohnzwecken genutztesSondereigentum nennt man Teileigentum.