Ensembleschutz

Nach dem Denkmalschutzgesetz sollen historischgewachsene Ortsteile und Platzgestaltungen in ihrer ursprünglichenStruktur und Gruppierung erhalten bleiben.

Diese grundlegende Festlegung wird als Ensembleschutz bezeichnet. DerEnsembleschutz kann sowohl das Einzelobjekt als auch einen gesamtenBereich umfassen.

Kommunen müssen den Ensembleschutz durch eine Satzung begründen und festlegen.