Erschliessungskosten

Erschliessungskosten sind Gebühren, die anöffentliche Versorgungsträger für Erschliessungsleistungen undAnliegerbeiträge abzuführen sind. Zur vollen Erschliessung gehört dieöffentliche Erschliessung (Strassen, Gehwege, Spielplätze, Grünflächenusw.) und die Verlegung des Verteilungsnetzes von Wasser, Abwasser,Gas, Strom, Telefon, Kabel bis zur Grundstücksgrenze. KeineErschliessungskosten sind die sog. Hausanschlusskosten für Wasser,Abwasser, Strom und Gas. Die daraus resultierenden Kosten bezahlti.d.R. der Bauherr.

Den Erschliessungsbeitrag hat derjenige zu entrichten, der zu demZeitpunkt, zu dem der Beitragsbescheid erlassen wird, Eigentümer desGrundstücks ist. Dabei ist zu beachten, dass zwischen Fertigstellungder Erschliessungsanlagen und Erlass des Beitragsbescheides einerheblicher Zeitraum liegen kann. Auch können zwischen denveranschlagten Kosten (Vorauszahlung von Erschliessungskosten) und derSchlussabrechnung mehrere Jahre vergehen.

Wenn Sie ein "voll erschlossenes" Grundstück erwerben undUnsicherheiten bestehen, ob noch weitere Erschliessungsbeiträge fälligwerden, sollte zur Absicherung des Grundstückserwerbers eine Bestimmungin den Kaufvertrag aufgenommen werden, wonach der Verkäufer ALLE KOSTENDER ERSTERSCHLIESSUNG bezahlt.




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