Gemeinschaftseigentum
Das Gemeinschaftseigentum ist der Teil einerEigentumswohnanlage, der allen Eigentümern gemeinsam gehört,entsprechend ihres Miteigentumsanteils. Zwingend gemeinschaftlichesEigentum ist das Grundstück und gemeinschaftlich genutzte Gebäudeteilewie Flure, Treppenhaus, Aufzug, Heizung usw. aber auch die Fassade oderdie tragenden Bauteile des Gebäudes gehören dazu. Veränderungen amGemeinschaftseigentum bedürfen i.d.R. eines einstimmigen Beschlussesder Eigentümer.
Sehen Sie unter dem Fachbegriff "Wohnungseigentumsgesetz (WEG)" nach -hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung von Rechten undPflichten, die sich ergeben. |