Geschoßflächenzahl
kurz GFZ, bezeichnet in einem Bebauungsplan dasVerhältnis der Summen der Geschoßflächen eines Gebäudes und der Größedes Baugrundstücks. Die Geschoßfläche berechnet sich nach denAußenmaßen des Gebäudes. GFZ 0,6 bedeutet max. 600 m² Geschoßfläche beieinem 1.000 m² großen Grundstück.
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