Grunddienstbarkeiten

Grunddienstbarkeiten sind im Grundbuch inAbteilung II eingetragene Rechte Dritter an diesem bestimmtenGrundstück. Es gibt Rechte die auf die Ausübung durch bestimmtePersonen beschränkt sind, z.B. Wohnrechte für die Eltern, die mit demTod erlöschen. Bei derartigen Rechten ist zu prüfen, ob sie überhauptnoch bestehen. Und es gibt Rechte, die dem jeweiligen Eigentümer einesbestimmten Grundstückes zustehen, z.B. Leitungsrechte oder Geh- undFahrtrechte. Diese Rechte bleiben i.d.R. auch nach dem Verkauf bestehenund müssen vom Erwerber übernommen werden. Manche dieser Rechte könnenwertmindernd sein, wie zu Beispiel Geh- und Fahrtrechte an bestimmtenGrundstücksteilflächen, andere machen den Kauf ggf. völlig sinnlos, wiez.B. ein Wohnrecht für eine lebende Person, wenn der Erwerber das Hausselbst bewohnen bzw. vermieten will oder sie haben keine Auswirkungenauf das tägliche Leben und sind daher auch nicht wertmindernd, wie z.B.unterirdische Versorgungsleitungsrechte für Nachbargrundstücke.