Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist der vorläufigeSicherungsvermerk im Grundbuch, der zunächst eingetragen wird, um denErwerber vor weiteren Belastungen des Grundbesitzes mit Rechten Dritterzu schützen. Ihre Eintragung im Grundbuch ist die wichtigsteKaufpreisfälligkeitsvoraussetzung im Kaufvertrag.
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