Grundschuld
Grundschulden dienen Ihrer Bank als Sicherheitfür den gewährten Kredit. Sie werden in Abteilung III des Grundbucheseingetragen und müssen beim Notar bestellt werden.
Die Grundschuldbestellung wird nach Unterzeichnung des Kaufvertragesvorgenommen. Um Ihnen eine Idee zu geben, welche Gebühren der Notarhierfür berechnet, lesen Sie nachfolgend Circa-Werte in Euro:
Grundschuldbestellung in Höhe von
€ 10.000 = Gebühr ca.
€
260,--
€
50.000 = Gebühr ca.
€
400,--
€
100.000 = Gebühr ca.
€
600,--
€
250.000 = Gebühr ca.
€
1.220,--
€
500.000 = Gebühr ca.
€
2.250,--
Die angegebenen Kosten setzen sich aus Notarkosten + Grundbuchkosten zusammen.
Beispiel:
Kosten für Eintragung der Grundschuld
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Summe
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€
100.000,00
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Notarkosten
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Beurkundung *
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€
258,75
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Schreibgebühren
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€
20,00
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Postgebühren
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€
12,00
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Mehrwertsteuer
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€
55,24
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Summe Notar
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€
345,99
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Grundbuchkosten
(mit Briefausstellung)
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€
258,75
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Gesamtkosten
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€
604,74
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*=mit Vollstreckungsunterwerfung und Notarbestätigung
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Alle Angaben ohne Gewähr!
Diese Tabelle dient lediglich dazu, sich einen groben, unverbindlichen Überblick zu verschaffen.
DieErgebnisse sollen keineswegs eine verbindliche Auskunft z. B. eines Notars ersetzen.
Die Grundschuld wird meist mit Zinsen in Höhe von 16 bis 18 % bestelltund eingetragen, was aber nichts mit den tatsächlich an die Bank zuzahlenden Zinsen zu tun hat. Hintergrund ist der, daß die Grundschuldimmer wieder verwendet werden kann und sie der Bank auch inHochzinsphasen und im Zwangsversteigerungsverfahren ausreichendSicherheit bietet.
Eine Grundschuld sollten Sie auch nach vollständiger Rückzahlung IhrerDarlehen bestehen lassen. Wenn Sie ein erneutes Darlehen benötigen,können Sie die bestehende Grundschuld wieder als Sicherheit für IhreBank nutzen. Sie sparen sich so die Kosten für a) die Löschung derGrundschuld und b) die Kosten für die erneute Bestellung einerGrundschuld.
Beim Verkauf Ihrer Immobilie wird vom Notar automatisch die Löschungsbewilligung von Ihrer Bank eingeholt.
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