Hausverwalter

Der Hausverwalter ist Betreuer desHauseigentümers in allen, das Hausgrundstück betreffendenAngelegenheiten (daher der neuere Begriff des Objektbetreuers). Bei denLeistungsbereichen ist nach dem Boorberg-Standard zu unterscheidenzwischen

1. regulären Leistungen (Grundleistungen), die der Verwalter ohne gesonderte Absprache mit dem Hauseigentümer erbringt

2. zustimmungsabhängigen Leistungen und

3. besonderen Verwaltungsleistungen

Die unter 1. und 2. zu erbringenden Leistungen sind durch dievereinbarte Hausverwaltergebühr abgedeckt. Für die besonderenLeistungen kann der Verwalter zusätzliche Gebühren verlangen. Zumregulären Leistungsbereich zählen auf dem kaufmännischen Sektor dasVermietungsmanagement und die Pflege der Mietverhältnisse, dasobjektbezogene Rechnungswesen und Zahlungsverkehr, Versicherungswesen,Beschäftigung und Überwachung der Hilfskräfte und Ansammlung undVerwaltung einer Instandhaltungsrücklage.

Zum technischen Leistungsbereich gehört die Inspektion, WartungInstandsetzung und Instandhaltung, Abnahme und Handwerkerleistungen,sachliche Rechnungsprüfung. Zustimmungsabhängig ist in der Regel dieDurchführung von Mieterhöhungsverfahren, die sich nicht unmittelbar ausden Mietverträgen ergeben und die Durchführung vonInstandhaltungsmassnahmen ab einem zu bestimmenden Volumen.

Gegen gesonderte Gebühr werden vom Hausverwalter u.a. die Feststellungder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Erstellung einerWirtschaftlichkeitsberechnung, Vorbereitung, Überwachung undFinanzierung von Um- und Ausbauten, Modernisierungen und grossenInstandhaltungsmassnahmen übernommen. Die Verwaltergebühr wird in derRegel als %-Satz der Mieteinnahmen vereinbart (Schwankungsbereichzwischen 2,5% und 8% je nach Grösse und Mietniveau).




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