Makler- und Bauträgerverordnung
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regeltals Verbraucherschutzgesetz die Beziehungen zwischen Kunde undVermittler von Immobilien oder Kapitalanlagen, sowie Bauträgern undBaubetreuern. Hier ist geregelt wie, was und wann der Kunde z.B. an denBauträger zahlen muss. Es sind umfangreiche Sicherungs- undInformationspflichten, sowie eine jährliche Pflichtprüfung vorgesehen.
Hier können Sie die Makler- und Bauträgerverordnung lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewo_34cdv/gesamt.pdf |