Notaranderkonto Unter einem Anderkonto versteht man einTreuhandkonto, das vom Notar bei der Abwicklung vonImmobiliengeschäften zur zwischenzeitlichen Verwahrung von Fremdgeldernbenutzt wird. Ist der Notar von den Vertragsparteien mit der Abwicklungder Kaufpreiszahlungen beauftragt, hält er den vom Käufer entrichtetenKaufpreis so lange auf einem Anderkonto zurück, bis sämtlicheVerpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Hierzu könnengehören: Löschung der Vorlasten, Eintragung der Auflassungsvormerkung,behördliche Genehmigungen usw. Für die Führung eines Anderkontosverlangt der Notar eine zusätzliche Gebühr. Diese Gebühr richtet sich nicht nach der Höhe des gesamten Kaufpreises,sondern die Gebühr wird für jeden einzelnen ausgezahlten Teilbetragfällig und richtet sich nach der jeweiligen Höhe der Auszahlung. Geregelt ist das in der Kostenordnung (KostO), nachzulesen auf der Seite der Bundesnotarkammer (BNotK):: http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/KostO.php
§ 149 Erhebung, Verwahrung und Ablieferung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten
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Werden an den Notar Zahlungen geleistet, so erhält er für die Auszahlung oder Rückzahlung bei Beträgen
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bis zu 2.500 Euro einschließlich | 1 vom Hundert, |
von dem Mehrbetrag bis zu 10.000 Euro einschließlich | 0,5 vom Hundert, |
von dem Mehrbetrag über 10.000 Euro | 0,25 vom Hundert. |