Notargebühren und Grundbucheintrag
Diese Kosten in Höhe von ca. 1,5% des Kaufpreises enthalten:
1. den Kaufvertragsentwurf und die Zusendung des Entwurfes
2. die Terminvereinbarung zur Vertragsunterzeichnung
3. die eigentliche notarielle Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
4.die Einholung aller behördlichen Genehmigungen:
4.1 Vorkaufsverzichtbescheinigung der Gemeinde
4.2 Information an das Finanzamt bezüglich der Grunderwerbsteuer
4.3 Einholung der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt
5. die Kontrolle der Löschung der Grundschulden des Verkäufers
6. Weitergabe an das Grundbuchamt
7. Benachrichtigung der Fälligkeit des Kaufpreises
8. Kontrolle / Einhaltung aller sonstigen für das Zustandekommen desKaufvertrages relevanten Vereinbarungen bis zur endgültigenUmschreibung des Objekts
9. Eintragung der Auflassungsvormerkung
10. Eintragung der Sicherungshypothek
11. Löschung der Grundschulden
12. Eintrag ins Grundbuch
Über die Höhe der Notarkosten darf nach dem Gesetz nicht verhandelt werden.
Detailinformationen über die Kostenordnung (KostO) erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesnotarkammer (BNotK):
http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/KostO.php
Die Gebühren lassen sich jedoch durch eine entsprechendeVertragsgestaltung reduzieren. Das betrifft vor allem folgende Details:
Das Notaranderkonto ist in den meisten Fällen - selbst bei abzulösenden Grundschulden - entbehrlich.
Bestehen hinsichtlich der Seriosität und Bonität des Verkäufers absolut keineZweifel, ist auch die Auflassungsvormerkung entbehrlich, was dieGrundbuch- und Notargebühren reduziert und die Abwicklung beschleunigt.
Bei der Finanzierung kann auf den Grundbuchbrief verzichtet werden.
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