Bauabnahme
Mit der Kontrolle nach Fertigstellung derImmobilie stellt der Bauherr fest, ob alle Arbeiten mängel- undschadenfrei durchgeführt worden sind. Am besten erfolgt die Bauabnahmemit Unterstützung eines Sachverständigen. Im Abnahmeprotokoll listetder Bauherr anschliessend alle Mängel und Schäden auf, die nochbeseitigt werden müssen. Mit der Bauabnahme sind zwei wichtigerechtliche Konsequenzen für den Bauherrn verknüpft: Zum einen beginntab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist. (siehe auch unter"Gewährleistung"). Darüberhinaus wird - bei fehlerfreier Arbeit - derAnspruch der Unternehmer auf die vereinbarte Vergütung fällig(Schlussrate des Zahlungsplanes).
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