Rückabwicklung eines Kaufvertrages
Finanzierungsprobleme, neu entdeckte, gravierendeMängel oder tragische persönliche Entwicklungen (z.B. Verlust desArbeitsplatzes, Scheidung, Krankheit, Tod) können mitunter eineRückabwicklung des Kaufvertrages nötig machen.
Da es sich dabei um eine Auflösung eines notariell beglaubigtenEigentumübertrages handelt und mit beträchtlichen Kosten verbunden ist,sollte dies wirklich nur der letzte Ausweg sein.
Verloren sind für den Verkäufer die angefallen Notargebühren bis hinzum Grundbucheintrag in Höhe von ca. 1.5 % des Kaufpreises. Weiterhingilt die Maklercourtage mit Beurkundung des Kaufvertages als verdient.Das Finanzamt erstattet die entrichtete Grunderwerbsteuer in Höhe von3.5 % bei Rückabwicklung des Kaufvertrages binnen 2 Jahren zurück.
Darüberhinaus können noch weitere "Folgekosten" bedingt durch dieRückabwicklung des Kaufvertrages entstehen (siehe nachfolgend Punkte 1bis 6).
In jedem Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Verkäufer unddem Notar suchen. Liegt eine wirklich schwerwiegende Begründung vor,kommt Ihnen der Verkäufer vielleicht grosszügig entgegen und verzichtetauf umfangreiche Entschädigung. Dies gilt insbesondere auch für denFall, dass die Bank einen Rückzieher von der Finanzierung macht (vorder Beurkundung des Kaufvertrag sollte in jedem Fall einFinanzierungsnachweis vorliegen). Versuchen Sie hier vor allem Zeit zugewinnen um eine alternative Finanzierung zu finden. Je nach Lageempfiehlt es sich, lieber einen kleinen Säumniszuschlag in Kauf zunehmen, als die möglicherweise weitaus höheren Kosten einerRückabwicklung. Sollte keine alternative Finanzierung möglich sein,scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieörtliche Schuldnerberatungsstelle kann versuchen, eine Lösung oderSchlichtung mit der Bank oder dem Verkäufer zu erzielen.
Muss trotz alledem eine Rückabwicklung vollzogen werden, was auch derFall sein kann, wenn Sie als Verkäufer die Immobilie nicht fristgerechtübergeben, können folgende Kosten auf Sie als Käufer zukommen:
1.Die Notarkosten der Rückabwicklung
2.Den Zinsausfall für den zu spät bezahlten Kaufpreis
3.Die Differenz zu einem eventuell niedrigeren neuen Verkaufspreis(Beispielrechnung: Käufer X tritt von einem Kaufvertrag über €200.000,- zurück, der Verkäufer erhält von Käufer Y nur noch €180.000,-, hier muss Käufer X dem Verkäufer die Differenz von €20.000,- erstatten !)
4.Der Zinsausfall auf den gesamten Kaufpreis bis zur Bezahlung durch den neuen Käufer.
5.Die Kosten für Rechtsberatung und Gericht
6.evtl. Kosten für den Fall, das einer der Beteiligten sein neuesDomizil noch nicht beziehen kann, das alte aber schon gekündigt hat:z.B. Ersatzmietwohnung, Hotelunterbringung, Einlagerung von Möbeln,Handwerkerkosten, weil Arbeiten in Verzug geraten sind.
Hier können sich die Kosten schnell zu einem fünf- oder sechsstelligen Betrag summieren.
Lassen Sie daher nichts unversucht, eine rasche und möglichstaussergerichtliche Einigung zu erzielen. Kommt es zu einem Verfahren,ist Zeit bares Geld.
Eine weiterer Lösungsansatz könnte z.B. sein, dass Sie die erworbeneImmobilie vermieten. Auch kann ein Verkauf in eigener Regie einegünstigere Lösung darstellen.
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