Sondernutzungsrecht

Das Recht eines einzelnen Wohneigentümers auf diealleinige und ausschliessliche Nutzung bestimmter Räume oder Flächen,die eigentlich der Gemeinschaft gehören. Sondernutzungsrechte sindweitverbreitet und werden häufig für die alleinige Nutzung an einerGartenteilfläche, an einer Terrasse im Erdgeschoss oder einemKfz-Stellplatz vor dem Haus durch Vereinbarung der Wohnungseigentümereingeräumt. Sondernutzungsrechte sind in der Teilungserklärung geregelt.





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