Sondertilgung

Kreditnehmer, die ihre Immobilie möglichst baldschuldenfrei haben oder ihre jährliche Belastung senken wollen, können– falls vertraglich vereinbart – Sondertilgungen vornehmen. Dies sindZahlungen, die die vereinbarte Tilgungsrate übersteigen. SolcheSondertilgungen sind bei Bauspardarlehen ohne gesonderte Vereinbarungenmöglich. Bei Darlehen mit variabler Verzinsung bestehen ebenfalls keineProbleme, weil diese Darlehen unter Einhaltung einer vierteljährlichenKündigungsfrist rückzahlbar sind.

Bei Darlehen mit Zinsbindungsdauer müssen Sondertilgungen innerhalbdieses Zeitraums zu genau fixierten Terminen vereinbart werden. DieOption der Sondertilgung ist dann sinnvoll, wenn während der Laufzeitdes Darlehens z.B. eine Steigerung des Einkommens oder ein Erbfall bzw.Schenkung wahrscheinlich sind.

Übersteigt die Darlehenslaufzeit 10 Jahre, können aufgrund dergesetzlichen Sonderkündigungsmöglichkeit unter Einhaltung einer Fristvon drei Monaten beliebige Teile des Kredits oder der gesamteDarlehensbetrag zum Ablauf des 10. Jahres zurück gezahlt werden.