Sonderumlage
Es kann sich für den Wohnungseigentümer diePflicht ergeben, neben seinen Zahlungen (Hausgeld/Wohngeld)nach demWirtschaftsplan zusätzliche Sonderzahlungen leisten zu müssen, wennunvorhergesehener Geldbedarf für die Gemeinschaft entsteht. Sei es,weil Zahlungsausfälle entstehen, weil unvorhergesehenelnstandhaltungsmassnahmen durchgeführt und sonstige nicht vorhersehbareAusgaben notwendig werden. Die Zahlungspflicht für alleWohnungseigentümer wird mit einem Mehrheitsbeschluss begründet. Beieinem Immobilienverkauf ist zu beachten, dass Sie den Käufer überetwaige Sonderzahlung informieren müssen. Dieses muss unbedingtNiederschlag in dem notariellen Kaufvertrag finden.
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